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Vereinsservice - AllgemeinesBMF verschärft Satzungsanforderungen für die Ehrenamtspauschale
Mit Schreiben vom 22.04.2009 (IV C 4 – S 2121/07/0010) nimmt das Bundesfinanzministerium (BMF) erneut Stellung zur Ehrenamtspauschale – und verschärft die Satzungsanforderungen für Vergütungen an den Vorstand.
Es ist „amtlich“: Freiwilliger Unfallversicherungsschutz für Vereine kommt!Prof. Gerhard Geckle, Freiburg
Nach der Billigung des Bundesrats wurde das „Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz“ zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I vom 04.11.08 – S. 2130).
Berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung – jetzt freiwilliger Schutz für alle Ehrenamtler
Am 4. November 2008 trat das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz in Kraft. Die wichtigste Änderung für Vereine – der freiwillige Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung wurde ausgeweitet. Künftig können sich alle ehrenamtlichen Helfer (nicht nur Mitglieder) freiwillig über die zuständige Berufsgenossenschaft versichern. Bisher galt das nach § 6 (1) des VII. Sozialgesetzbuchs nur für gewählte Ehrenamtsträger (also vor allem den Vorstand). Jetzt können sich auch „beauftragte“ Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen freiwillig versichern – praktisch also alle Personen, für die der Verein einen Versicherungsschutz beantragt.
BMF-Schreiben zur Ehrenamtspauschale
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur Anwendung des § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz (EStG) – die so genannte Ehrenamtspauschale – vorgelegt.
Vorträge des Betriebsprüfdienstes der Deutschen Rentenversicherung bis Mitte 2009
Der Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung führt bundesweit Vortragsveranstaltungen zu betriebsprüfungsrelevanten Themen durch. Neue Formulare zur Unfall-SchadenmeldungEs wird immer wieder darauf hingewiesen, dass Schadenfälle immer sofort gemeldet werden müssen. Denn jeder, der Leistungen aus einer Versicherung beanspruchen möchte, ist bei Eintritt eines Versicherungsfalles verpflichtet, diesen sofort zu melden. mehr... Neue Spendenformulare (Zuwendungsbestätigungen)Das Bundesfinanzministerium hat zur Anwendung des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 nunmehr neue Muster für Zuwendungsbe-stätigungen („Spendenbescheinigungen“) vorgelegt. mehr... Zuwendungsbestätigungen – alte Muster noch bis Jahresende gültig
Die bisherigen Muster für Zuwendungsbestätigungen („Spendenbestätigungen“) dürfen noch bis Ende des Jahres verwendet werden. Darauf weist das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben vom 31.03.08 hin.
Veränderte gesellschaftliche Anforderungen in den verschiedensten Bereichen wirken sich auch auf Angebote und Aufgaben von Vereinen aus. Betroffen davon ist die Organisations- und Mitarbeiterstruktur, das Verständnis von Vereinsführung und oft auch die gesamte Philosophie des Vereins.
Vielfach machen neue Trends und hohe Erwartungen an das Vereinsleben ein schnelles Reagieren des Vereins notwendig. Die Folgen sind eine immer umfassendere Anzahl von Angeboten, eine Effektivierung der Verwaltung und eine stärkere Kooperation mit anderen Sportanbietern. Information, Beratung, Schulung und Vermittlung sind die Handlungsfelder, in denen der Vereinsservice des Stadtsportbundes Braunschweig seine Aktivitäten für die Vereine und Verbände unserer Stadt intensivieren möchte. Folgende Themen stehen dabei im Mittelpunkt:
Ansprechpartner:
Stadtsportbund Braunschweig e.V. Vereinsservice Uwe Stelzer Frankfurter straße 279 38122 Braunschweig, Tel: (0531) 82 111 Fax: (0531) 89 43 22 eMail: Kontakt |
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