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Vereinsservice - Allgemeines

BMF verschärft Satzungsanforderungen für die Ehrenamtspauschale

Mit Schreiben vom 22.04.2009 (IV C 4 – S 2121/07/0010) nimmt das Bundesfinanzministerium (BMF) erneut Stellung zur Ehrenamtspauschale – und verschärft die Satzungsanforderungen für Vergütungen an den Vorstand.
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Es ist „amtlich“: Freiwilliger Unfallversicherungsschutz für Vereine kommt!

Prof. Gerhard Geckle, Freiburg

Nach der Billigung des Bundesrats wurde das „Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz“ zwischenzeitlich im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl I vom 04.11.08 – S. 2130).
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Berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung – jetzt freiwilliger Schutz für alle Ehrenamtler

Am 4. November 2008 trat das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz in Kraft. Die wichtigste Änderung für Vereine – der freiwillige Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung wurde ausgeweitet. Künftig können sich alle ehrenamtlichen Helfer (nicht nur Mitglieder) freiwillig über die zuständige Berufsgenossenschaft versichern. Bisher galt das nach § 6 (1) des VII. Sozialgesetzbuchs nur für gewählte Ehrenamtsträger (also vor allem den Vorstand). Jetzt können sich auch „beauftragte“ Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen freiwillig versichern – praktisch also alle Personen, für die der Verein einen Versicherungsschutz beantragt.
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BMF-Schreiben zur Ehrenamtspauschale

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat ein Schreiben zur Anwendung des § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz (EStG) – die so genannte Ehrenamtspauschale – vorgelegt.
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Vorträge des Betriebsprüfdienstes der Deutschen Rentenversicherung bis Mitte 2009

Der Betriebsprüfdienst der Deutschen Rentenversicherung führt bundesweit Vortragsveranstaltungen zu betriebsprüfungsrelevanten Themen durch.
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Neue Formulare zur Unfall-Schadenmeldung

Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass Schadenfälle immer sofort gemeldet werden müssen. Denn jeder, der Leistungen aus einer Versicherung beanspruchen möchte, ist bei Eintritt eines Versicherungsfalles verpflichtet, diesen sofort zu melden. mehr...

Neue Spendenformulare (Zuwendungsbestätigungen)

Das Bundesfinanzministerium hat zur Anwendung des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10.10.2007 nunmehr neue Muster für Zuwendungsbe-stätigungen („Spendenbescheinigungen“) vorgelegt. mehr...

Zuwendungsbestätigungen – alte Muster noch bis Jahresende gültig

Die bisherigen Muster für Zuwendungsbestätigungen („Spendenbestätigungen“) dürfen noch bis Ende des Jahres verwendet werden. Darauf weist das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben vom 31.03.08 hin.

Das BMF hatte mit Schreiben vom 13.12.07 neue amtliche Muster herausgegeben, die ab dem 01.01.07 gelten. Die alten Vorlagen sollten zunächst nur bis Juni dieses Jahres weiter verwendet werden dürfen. Diese Übergangsfrist hat das BMF nun bis zum Ende des Jahres verlängert.

Hinweis: Wir empfehlen aber die Umstellung auf die neuen Mustertexte. Insbesondere weil sie anders als die früheren Vorlagen bereits formularmäßig aufbereitet sind.

Die Vereine und Verbände finden die neuen Muster auf der Internetseite des Stadtsportbundes Braunschweig im download-Bereich.

Veränderte gesellschaftliche Anforderungen in den verschiedensten Bereichen wirken sich auch auf Angebote und Aufgaben von Vereinen aus. Betroffen davon ist die Organisations- und Mitarbeiterstruktur, das Verständnis von Vereinsführung und oft auch die gesamte Philosophie des Vereins.

Vielfach machen neue Trends und hohe Erwartungen an das Vereinsleben ein schnelles Reagieren des Vereins notwendig. Die Folgen sind eine immer umfassendere Anzahl von Angeboten, eine Effektivierung der Verwaltung und eine stärkere Kooperation mit anderen Sportanbietern.

Information, Beratung, Schulung und Vermittlung sind die Handlungsfelder, in denen der Vereinsservice des Stadtsportbundes Braunschweig seine Aktivitäten für die Vereine und Verbände unserer Stadt intensivieren möchte.

Folgende Themen stehen dabei im Mittelpunkt:
  • regelmäßige Information zu Serviceangeboten, überfachlichen und sportpolitischen Themen
  • Organisation und Durchführung von Aus- und Fortbildungen für Vereinsführungskräfte
  • Vereinsberatung zu Sportversicherung, Vereinsrecht, Richtlinien und Förderprogrammen
  • Bereitstellung von Arbeitshilfen (Checklisten, Mustersatzungen, Musterverträge u.a.)
  • Aktuelle Urteile, Erlasse und Gesetzesänderungen zur täglichen Vereinspraxis
Ansprechpartner:

Stadtsportbund Braunschweig e.V.
Vereinsservice

Uwe Stelzer
Frankfurter straße 279
38122 Braunschweig,
Tel: (0531) 82 111
Fax: (0531) 89 43 22
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