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Bestandserhebung
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AktuellesOnline-Bestandserhebung und Online-Datenpflege 2008Ab dem 01. Januar 2008 sind die Mitgliedsvereine des LandesSportBundes Niedersachsen (LSB) verpflichtet, ihre jährlich abzugebende Bestandserhebung und die Pflege ihrer Vereinsdaten auf der LSB-Datenbank ausschließlich auf elektronischem Wege (online) durchzuführen. Der 35. Landessporttag hat sich am 25. November 2006 für dieses Verfahren ausgesprochen, weil es die notwendige Verwaltungsarbeit für die beteiligten Ehrenamtlichen und hauptberuflich Beschäftigten in den Sportvereinen, den Sportbünden sowie beim LSB erleichtert. LSB-DatenbankDer LSB hält zur Durchführung des jährlichen online-Bestandserhebungsverfahrens und der fortlaufenden online-Datenpflege eine Datenbank vor. Nur berechtigte Personen erhalten über das LSB-Intranet Zugang zu dieser Datenbank. Zugangsberechtigung zum IntranetZugang zum Intranet haben nur Personen, die vom LSB eine Zugangsberechtigung bekommen haben. Vereine können das Antragsformular HIER herunterladen. Die Zugangsberechtigung ist personenbezogen. Jeder Verein kann für mehrere Personen die Zugangsberechtigung (einschließlich der Berechtigung zum Ansehen oder Ändern) beantragen bzw. auch jederzeit durch formlose Mitteilung an den LSB wieder entziehen. Ins Intranet des LSB kommen Sie – nach Erteilung der Zugangsberechtigung – über die Internetseite des LSB unter www.LSB-Niedersachsen.de und dort in der Kopfzeile unter dem Punkt „Intranet“. Online-BestandserhebungDie online-Bestandserhebung der Vereine soll nach derzeitigem Planungsstand nur im Zeitraum vom 01.01. – 31.01. des jeweiligen Jahres möglich sein. Die online-Bestandserhebung ist stichtagsbezogen. Anzugeben ist der Mitgliederbestand zum 01.01. des jeweiligen Jahres. Die Mitgliedermeldung erfolgt geburtsjahrgangsweise und nach Geschlechtern aufgeschlüsselt. Dabei sind alle Vereinsmitglieder (aktive, passive, sonstige) unter der Rubrik „Gesamtmitglieder“ anzugeben. Zusätzlich sind die Vereinsmitglieder den Landesfachverbänden gemäß den von ihnen betreuten Sportarten geburtsjahrgangsweise und nach Geschlechtern aufgeschlüsselt zuzuordnen. Bei Einspartenvereinen muss die Anzahl der den Landesfachverbänden zugeordneten Mitglieder der Anzahl der Gesamtmitglieder entsprechen. Bei Mehrspartenvereinen muss die Anzahl der den Landesfachverbänden zugeordneten Mitglieder gleich oder größer der Anzahl der Gesamtmitglieder sein. Auch die nicht sportlich aktiven Vereinsmitglieder (Passive, Ehrenamtliche u. ä.) sind entsprechend ihrer sportfachlichen Zugehörigkeit dem das entsprechende Angebot unterbreitenden Landesfachverband zuzuordnen. Möglichkeiten der online-BestandserhebungDie Vereine haben grundsätzlich 4 Möglichkeiten, die Bestandsdaten zu übermitteln:
Voraussetzung für alle 4 Möglichkeiten ist die Zugangsberechtigung zum LSB-Intranet (s. o.). Online-DatenpflegeDie Vereine sind verpflichtet, ihre Vereinsdaten auf der LSB-Datenbank selbst zu pflegen. Da die Aktualität eines Informationssystems von der Datenpflege abhängig ist, bitten wir Sie, Ihre Vereinsdaten bei Änderungen zeitnah auf der LSB-Datenbank zu pflegen (z. B. bei Änderungen auf Grund von Neuwahlen bei Ihrer Mitgliederversammlung). Voraussetzung ist die Zugangsberechtigung zum LSB-Intranet (s. o.). Durchführung der online-DatenpflegeIm LSB-Intranet finden Sie Datenmasken mit den gespeicherten Daten Ihres Vereins. Zugangsberechtigte Personen, die die Berechtigung zum „Ändern“ haben, können dort Änderungen bzw. Neueintragungen für Ihren Verein direkt vornehmen und speichern. DatenschutzDie in der LSB-Datenbank gespeicherten Daten der Sportvereine werden ausschließlich für die Mitgliederverwaltung innerhalb der Sportorganisationen sowie für wissenschaftliche Erhebungen verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht. Zur Veröffentlichung durch den LSB, die Sportbünde und die Landesfachverbände im Internet, in Sporthandbüchern etc. werden ausschließlich die Vereinsadresse und das Sportangebot zur Verfügung gestellt. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, können Sie dies bei der Datenpflege im Intranet unterbinden. KörperschaftssteuerfreistellungsbescheidDer gültige Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid Ihres Vereins muss auch zukünftig als Kopie dem zuständigen Sportbund vorliegen. Ist dies nicht der Fall, hat der Sportbund davon auszugehen, dass es sich bei Ihrem Verein um einen nicht gemeinnützigen Verein handelt, der von der Sportförderung auszuschließen ist. Informationen im InternetAuf der LSB-Homepage www.LSB-Niedersachsen.de finden Sie unter dem Button „online-BE“ weitere Informationen, u. a. detaillierte Beschreibungen zur Durchführung der online-Bestandserhebung und der online-Datenpflege. |
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